aas Netzwerktreffen - Reformpaket der Koalition: Das ändert sich für Beschäftigte und Betriebsräte

Die Koalition hat mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ ein umfangreiches Reformpaket vorgelegt. Viele Vorhaben betreffen unmittelbar das Arbeitsleben – von Arbeitszeit und Mindestlohn über steuerliche Entlastungen bis hin zu Änderungen im Sozialrecht. Auch wenn zahlreiche Maßnahmen zunächst gesetzlich umgesetzt werden müssen, sollten Betriebsräte die geplanten Neuerungen kennen. Das Netzwerktreffen gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Vorhaben und zeigt, welche Auswirkungen sie für Beschäftigte und die betriebliche Interessenvertretung haben können. Die Koalition hat mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ ein umfangreiches Reformpaket vorgelegt. Viele Vorhaben betreffen unmittelbar das Arbeitsleben – von Arbeitszeit und Mindestlohn über steuerliche Entlastungen bis hin zu Änderungen im Sozialrecht. Auch wenn zahlreiche Maßnahmen zunächst gesetzlich umgesetzt werden müssen, sollten Betriebsräte die geplanten Neuerungen kennen. Das Netzwerktreffen gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Vorhaben und zeigt, welche Auswirkungen sie für Beschäftigte und die betriebliche Interessenvertretung haben können.

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Die Koalition hat mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ ein umfangreiches Reformpaket vorgelegt. Viele Vorhaben betreffen unmittelbar das Arbeitsleben – von Arbeitszeit und Mindestlohn über steuerliche Entlastungen bis hin zu Änderungen im Sozialrecht. Auch wenn zahlreiche Maßnahmen zunächst gesetzlich umgesetzt werden müssen, sollten Betriebsräte die geplanten Neuerungen kennen. Das Netzwerktreffen gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Vorhaben und zeigt, welche Auswirkungen sie für Beschäftigte und die betriebliche Interessenvertretung haben können. Die Koalition hat mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ ein umfangreiches Reformpaket vorgelegt. Viele Vorhaben betreffen unmittelbar das Arbeitsleben – von Arbeitszeit und Mindestlohn über steuerliche Entlastungen bis hin zu Änderungen im Sozialrecht. Auch wenn zahlreiche Maßnahmen zunächst gesetzlich umgesetzt werden müssen, sollten Betriebsräte die geplanten Neuerungen kennen. Das Netzwerktreffen gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Vorhaben und zeigt, welche Auswirkungen sie für Beschäftigte und die betriebliche Interessenvertretung haben können.

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