Arbeitsbewertung nach der EU Entgelttransparenz-RL

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit beinhaltet, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit , die von Frauen und Männern verrichtet wird, gleich bezahlt werden muss. Doch wie kann festgestellt werden, ob Arbeiten gleichwertig sind? Nach Art. 4 der Entgelttransparenz-RL der EU liegt gleichwertige Arbeit dann vor, wenn sie mit Blick auf die vier Kriterien Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen vergleichbar ist. Wie diese Kriterien konkret angewendet und praktisch umgesetzt werden, ist Aufgabe der Arbeitsbewertung.

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Der Grundsatz der Entgeltgleichheit beinhaltet, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit , die von Frauen und Männern verrichtet wird, gleich bezahlt werden muss. Doch wie kann festgestellt werden, ob Arbeiten gleichwertig sind? Nach Art. 4 der Entgelttransparenz-RL der EU liegt gleichwertige Arbeit dann vor, wenn sie mit Blick auf die vier Kriterien Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen vergleichbar ist. Wie diese Kriterien konkret angewendet und praktisch umgesetzt werden, ist Aufgabe der Arbeitsbewertung.

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