Arbeitsrecht 1 (AR 1)

Basiswissen: Arbeitsrecht für Betriebs- und Personalräte, SBV und MAV

Inhalte

In allen unseren Arbeitsrechtseminaren geht es um Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Von A, wie Arbeitsvertrag, bis Z, wie Zwischenzeugnis. Für Interessenvertretungen sind diese Kenntnisse zwingend erforderlich, um im Betrieb / in der Dienststelle die Arbeitnehmer*innen kompetent zu beraten und im Gremium sachgerecht entscheiden zu können. In diesem Grundlagenseminar wird Basiswissen vermittelt; ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Beginn des Arbeitsverhältnisses. Spannend wird es vor allem, wenn es um das Verhältnis von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen und dem individuellen Arbeitsvertrag geht. Außerdem wird an praktischen Beispielen erläutert, wie ein Arbeitsgerichtsverfahren abläuft und was dazu notwendig ist. Unsere Grundlagenseminare bilden eigenständige Schwerpunkte und können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

  • o Vom Weisungsrecht zur Europäischen Menschenrechtscharta
  • o Das Vorstellungsgespräch und die Vertragsverhandlungen
  • o Arbeitsvertrag und Klauseln, Nachweisgesetz
  • o Leistungspflicht
  • o Beschäftigungs- und Fürsorgepflicht
  • o Treue- und Verschwiegenheitspflicht
  • o Aufbau und Zusammensetzung der Arbeitsgerichte
  • o Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

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Geeignet für

  • Betriebsräte
  • Mitarbeitervertretung
  • Personalräte
  • Schwerbehindertenvertretung

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