Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise und Insolvenz
Interessenausgleich und Sozialplan bestmöglich verhandeln!
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Die wirtschaftliche Erholung lässt in nahezu allen Wirtschaftsbereichen auf sich warten. Entsprechend nehmen Umstrukturierungen und Personalabbau bis hin zu Insolvenzen in den Unternehmen zu. Sofern mit der Umstrukturierung und dem Personalabbau eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG verbunden ist, hat der Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter in Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern zunächst einen Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung mit dem Betriebsrat herbeizuführen und etwaige wirtschaftliche Nachteile im Rahmen eines mit dem Betriebsrat zu verhandelnden Sozialplans abzumildern.
- Massenentlassung in der Praxis
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Massenentlassungen
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Betriebsübergang in der Unternehmenskrise
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