Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 1 (BEM 1)

Rechtliche Grundlagen und Mitbestimmungsrechte

Hotel Neptun, Ostseebad Warnemünde

Inhalte

Sind Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Ziel des BEM ist es, Maßnahmen zu vereinbaren, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden, neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und damit der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Um den Zielen des BEM gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat und der SBV eine aktive Rolle in dem Verfahren zugedacht. Im Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 1“ erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zum BEM und erfahren, welche Ziele und Abläufe bei einem BEM-Prozess maßgeblich sind. Sind Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Ziel des BEM ist es, Maßnahmen zu vereinbaren, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden, neuer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und damit der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Um den Zielen des BEM gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat und der SBV eine aktive Rolle in dem Verfahren zugedacht. Im Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 1“ erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zum BEM und erfahren, welche Ziele und Abläufe bei einem BEM-Prozess maßgeblich sind.

  • Bedeutung des BEM für die Arbeitnehmer, den Betriebsrat und das Unternehmen
  • Rechtliche Grundlagen des BEM: SGB IX und Datenschutzrecht
  • Ablauf des BEM-Verfahrens
  • Die Rolle des Betriebsrats bei der Umsetzung eines BEM
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung
  • Bedeutung des BEM für die Arbeitnehmer, den Betriebsrat und das Unternehmen
  • Rechtliche Grundlagen des BEM: SGB IX und Datenschutzrecht
  • Ablauf des BEM-Verfahrens
  • Die Rolle des Betriebsrats bei der Umsetzung eines BEM
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung

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Geeignet für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Personalratsmitglieder

Nächste Termine

  • 02.11.26–06.11.26Hotel Neptun, Ostseebad Warnemünde · 1.649 € · Plätze frei
  • 30.11.26–04.12.26HKK Hotel Wernigerode, Wernigerode / Harz · 1.649 € · Plätze frei
  • 25.01.27–29.01.27Göbel's Landhotel, Willingen · 1.749 € · Plätze frei
  • 22.02.27–26.02.27ATLANTIC Hotel Lübeck, Lübeck · 1.749 € · Plätze frei
  • 15.03.27–19.03.27Garden Hotel Reinhart, Prien am Chiemsee · 1.749 € · Plätze frei
  • 05.04.27–09.04.27Best Western Plus Hotel Köln City, Köln · 1.749 € · Plätze frei
  • 26.04.27–30.04.27Courtyard by Marriott Berlin Mitte, Berlin · 1.749 € · Plätze frei
  • 10.05.27–14.05.27SEETELHOTEL Kaiserstrand Beachhotel, Ostseebad Bansin / Usedom · 1.749 € · Plätze frei
  • 31.05.27–04.06.27Mercure Hotel Freiburg Am Münster, Freiburg · 1.749 € · Plätze frei
  • 21.06.27–25.06.27Hotel Rodderhof, Bad Neuenahr-Ahrweiler · 1.749 € · Plätze frei
  • 12.07.27–16.07.27ATLANTIC Grand Hotel Travemünde, Travemünde · 1.749 € · Plätze frei
  • 16.08.27–20.08.27HYPERION Hotel Leipzig, Leipzig · 1.749 € · Plätze frei

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