Betriebsausschuss

Arbeitsteilung im Betriebsrat!

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Betriebsräte mit mindestens neun ordentlichen Mitgliedern sind verpflichtet einen Betriebsausschuss zu bilden. Originäre Aufgabe des Betriebsausschusses ist die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte des Betriebsrats, also interne, verwaltungsmäßige und organisatorische Aufgaben des Betriebsrats, wie zB die Vorbereitung von Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen. Dem Betriebsausschuss können daneben weitere Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen werden; nicht jedoch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

  • Wahl des Betriebsausschusses
  • Aufgaben und Rechte des Betriebsausschusses
  • Führen der laufenden Geschäfte
  • Sitzung und Beschlussfassung
  • Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Erledigung

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  • 10.11.26–12.11.26Online · 990 € · Plätze frei

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