Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder 1
Grundlagen und Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten!
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Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Betriebsparteien , also von Betriebsrat und Arbeitgeber . Hier geht es also nicht um die Individualarbeitsrechte der Beschäftigten, sondern um die Rechte des Betriebsrats (als Kollektiv), weshalb man das Betriebsverfassungsrecht auch als kollektives Arbeitsrecht bezeichnet.
- Grundlagen und Organisationsrecht des Betriebsrats
- Rechte und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern
- Aufgaben des Betriebsrats
- Soziale Angelegenheiten des § 87 BetrVG
- Technisch-organisatorische Angelegenheiten
- Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
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