Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder 2
Mitbestimmung in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten!
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Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Betriebsparteien , also von Betriebsrat und Arbeitgeber . Hier geht es also nicht um die Individualarbeitsrechte der Beschäftigten, sondern um die Rechte des Betriebsrats (als Kollektiv), weshalb man das Betriebsverfassungsrecht auch als kollektives Arbeitsrecht bezeichnet.
- Betriebsvereinbarungen
- Beschwerderecht der Arbeitnehmer (§§ 84, 85 BetrVG)
- Überblick personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten
- Rechte des BR bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
- Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen
- Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
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