Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder 2

Mitbestimmung in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten!

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Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Betriebsparteien , also von Betriebsrat und Arbeitgeber . Hier geht es also nicht um die Individualarbeitsrechte der Beschäftigten, sondern um die Rechte des Betriebsrats (als Kollektiv), weshalb man das Betriebsverfassungsrecht auch als kollektives Arbeitsrecht bezeichnet.

  • Betriebsvereinbarungen
  • Beschwerderecht der Arbeitnehmer (§§ 84, 85 BetrVG)
  • Überblick personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten
  • Rechte des BR bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
  • Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen
  • Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan

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