Betriebsverfassungsrecht Kompakt 1

Grundlagen und Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten!

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Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Betriebsparteien , also von Betriebsrat und Arbeitgeber . Hier geht es also nicht um die Individualarbeitsrechte der Beschäftigten, sondern um die Rechte des Betriebsrats (als Kollektiv), weshalb man das Betriebsverfassungsrecht auch als kollektives Arbeitsrecht bezeichnet.

  • Grundlagen und Organisationsrecht des Betriebsrats
  • Rechte und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern
  • Aufgaben des Betriebsrats
  • Soziale Angelegenheiten des § 87 BetrVG
  • Technisch-organisatorische Angelegenheiten
  • Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

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