Bundespersonalvertretungsrecht
Das Grundlagenseminar für Personalräte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
Maritim Hotel Köln, Köln
Inhalte
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst und dient damit als rechtliche Grundlage für den Handlungsspielraum von Personalräten. Daher müssen Personalräte von Bundesbehörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts die wichtigsten Bestimmungen des BPersVG und damit die rechtlichen Voraussetzungen bzw. gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften für eine wirksame Personalratsarbeit kennen. Das Gesetz definiert die Aufgaben und Befugnisse der Personalvertretungen, darunter Mitbestimmungsrechte in verschiedenen Angelegenheiten wie Personalplanung, Arbeitszeitregelungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen, soziale Angelegenheiten und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit. Zudem bildet es die gesetzliche Grundlage für Dienstvereinbarungen als zentrales Instrument von Personalrat und Arbeitgeber, um gemeinsam Mitbestimmungsfragen rechtsverbindlich festzulegen. Im Seminar „Bundespersonalvertretungsrecht“ erhalten die Teilnehmer einen Kompaktüberblick zur rechtlichen Stellung, Geschäftsführung und zu Beteiligungsangelegenheiten des Personalrats. Sie lernen, welch zahlreiche Anwendungsfälle – z. B. im Hinblick auf Auskunftsansprüche, Beteiligungsrechte, Schutzprinzipien und Personalversammlungen – sich hinter den Paragrafen des BPersVG verbergen. Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst und dient damit als rechtliche Grundlage für den Handlungsspielraum von Personalräten. Daher müssen Personalräte von Bundesbehörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts die wichtigsten Bestimmungen des BPersVG und damit die rechtlichen Voraussetzungen bzw. gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften für eine wirksame Personalratsarbeit kennen. Das Gesetz definiert die Aufgaben und Befugnisse der Personalvertretungen, darunter Mitbestimmungsrechte in verschiedenen Angelegenheiten wie Personalplanung, Arbeitszeitregelungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen, soziale Angelegenheiten und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit. Zudem bildet es die gesetzliche Grundlage für Dienstvereinbarungen als zentrales Instrument von Personalrat und Arbeitgeber, um gemeinsam Mitbestimmungsfragen rechtsverbindlich festzulegen. Im Seminar „Bundespersonalvertretungsrecht“ erhalten die Teilnehmer einen Kompaktüberblick zur rechtlichen Stellung, Geschäftsführung und zu Beteiligungsangelegenheiten des Personalrats. Sie lernen, welch zahlreiche Anwendungsfälle – z. B. im Hinblick auf Auskunftsansprüche, Beteiligungsrechte, Schutzprinzipien und Personalversammlungen – sich hinter den Paragrafen des BPersVG verbergen.
- Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung
- Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
- Beteiligungsrechte des Personalrats & Umsetzung durch Dienstvereinbarung
- Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahrens
- Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung
- Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
- Beteiligungsrechte des Personalrats & Umsetzung durch Dienstvereinbarung
- Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahrens
Geeignet für
- Personalratsmitglieder
- Ersatzmitglieder des Personalrats
Nächste Termine
- 23.11.26–27.11.26Maritim Hotel Köln, Köln · 990 € · Plätze frei
- 08.02.27–12.02.27Hotel Rodderhof, Bad Neuenahr-Ahrweiler · 1.199 € · Plätze frei
- 19.04.27–23.04.27Park Plaza Berlin, Berlin · 1.199 € · Plätze frei
- 05.07.27–09.07.27art'otel Cologne, Köln · 1.199 € · Plätze frei
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