Datenschutz-Managementsystem in der öffentlichen Verwaltung

Nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO besteht für die Verantwortlichen eine Verpflichtung, die Einhaltung des Datenschutzrechts nachzuweisen (Rechenschaftspflicht). Ein gut aufgestelltes Datenschutz-Managementsystem gibt hierauf die richtigen Antworten, um einen starken Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung zu erreichen.

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Nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO besteht für die Verantwortlichen eine Verpflichtung, die Einhaltung des Datenschutzrechts nachzuweisen (Rechenschaftspflicht). Ein gut aufgestelltes Datenschutz-Managementsystem gibt hierauf die richtigen Antworten, um einen starken Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung zu erreichen.

  • Datenschutzrechtliche Grundlagen
  • Definition des Datenschutz-Managementsystems
  • Chancen und Risiken von Datenschutz-Managementsystemen
  • Anforderungen an Datenschutz-Managementsysteme
  • Aufbau und Umsetzung eines Datenschutz-Managementsystem in der öffentlichen Verwaltung
  • Bausteine von Datenschutz-Managementsystemen
  • Durchführung von Audits
  • 'Best Practice'

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Geeignet für

  • Datenschutzbeauftragte
  • Datenschutzkoordinatoren sowie interessierte Mitarbeitende
  • die mit Datenschutzaufgaben betraut sind.

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  • 03.03.27Online · 300 €

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