Datenschutz-Managementsystem in der öffentlichen Verwaltung
Nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO besteht für die Verantwortlichen eine Verpflichtung, die Einhaltung des Datenschutzrechts nachzuweisen (Rechenschaftspflicht). Ein gut aufgestelltes Datenschutz-Managementsystem gibt hierauf die richtigen Antworten, um einen starken Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung zu erreichen.
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Nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO besteht für die Verantwortlichen eine Verpflichtung, die Einhaltung des Datenschutzrechts nachzuweisen (Rechenschaftspflicht). Ein gut aufgestelltes Datenschutz-Managementsystem gibt hierauf die richtigen Antworten, um einen starken Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung zu erreichen.
- Datenschutzrechtliche Grundlagen
- Definition des Datenschutz-Managementsystems
- Chancen und Risiken von Datenschutz-Managementsystemen
- Anforderungen an Datenschutz-Managementsysteme
- Aufbau und Umsetzung eines Datenschutz-Managementsystem in der öffentlichen Verwaltung
- Bausteine von Datenschutz-Managementsystemen
- Durchführung von Audits
- 'Best Practice'
Geeignet für
- Datenschutzbeauftragte
- Datenschutzkoordinatoren sowie interessierte Mitarbeitende
- die mit Datenschutzaufgaben betraut sind.
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