Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Grundsätze der JAV-Wahl und deren Ablauf
Inhalte
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Stimme der jungen Beschäftigten im Betrieb. Damit sie wirksam gewählt werden kann, müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Fristen beachtet werden. Der Betriebsrat spielt dabei eine zentrale Rolle: Er leitet die Wahl ein, bestellt den Wahlvorstand und trägt Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf. Im Seminar „Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)” lernen die Teilnehmenden Schritt für Schritt den gesamten Wahlprozess kennen – von der Bestellung des Wahlvorstands über das Wahlausschreiben und die Erstellung der Wählerliste bis hin zur Stimmauszählung und Bekanntgabe des Ergebnisses. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Stimme der jungen Beschäftigten im Betrieb. Damit sie wirksam gewählt werden kann, müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Fristen beachtet werden. Der Betriebsrat spielt dabei eine zentrale Rolle: Er leitet die Wahl ein, bestellt den Wahlvorstand und trägt Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf. Im Seminar „Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)” lernen die Teilnehmenden Schritt für Schritt den gesamten Wahlprozess kennen – von der Bestellung des Wahlvorstands über das Wahlausschreiben und die Erstellung der Wählerliste bis hin zur Stimmauszählung und Bekanntgabe des Ergebnisses.
- Sie wissen, wie die Wahl der JAV rechtssicher eingeleitet, vorbereitet und durchgeführt wird
- Sie kennen die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
- Sie lernen, wie Sie Fristen, Wahlausschreiben und Wählerlisten korrekt handhaben
- Sie kennen die Voraussetzungen für eine gültige Wahl und den Schutz vor Behinderung oder Anfechtung
- Sie wissen, wie die Wahl der JAV rechtssicher eingeleitet, vorbereitet und durchgeführt wird
- Sie kennen die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
- Sie lernen, wie Sie Fristen, Wahlausschreiben und Wählerlisten korrekt handhaben
- Sie kennen die Voraussetzungen für eine gültige Wahl und den Schutz vor Behinderung oder Anfechtung
Geeignet für
- Betriebsratsmitglieder
- Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Wahlvorstandsmitglieder und -ersatzmitglieder
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