Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat
Eine Frage der Zuständigkeit!
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Unternehmen mit mehreren Betriebsräten müssen zwingend einen Gesamtbetriebsrat errichten. Fakultativ können Gesamtbetriebsräte beschließen, daneben auf Konzernebene einen Konzernbetriebsrat zu gründen. Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ist auf betriebs- und die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats auf unternehmensübergreifende Angelegenheiten beschränkt, die nicht lokal bzw. auf Unternehmensebene lösbar sind. In der Praxis spielt die Zuständigkeitsabgrenzung eine zentrale Rolle, denn eine vom unzuständigen Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung ist unwirksam und entfaltet keine Rechtswirkungen.
- Betrieb, Gemeinschaftsbetrieb,
- worin die Unterschiede liegen
- des Gesamtbetriebsrats (GBR) und des Konzernbetriebsrats (KBR): Bildung, Zusammensetzung,
- , Auswirkungen von
- und der
- - und der
- des Gesamtbetriebsrats (GBR) und des und des Konzernbetriebsrats (KBR): u.a. Sitzungen, Wahl von Sitzungsorten,
- , Ausschüsse, laufende Geschäfte,
- der Gesamtbetriebsratsmitglieder und der Konzernbetriebsratsmitglieder, Kosten, Schulungsanspruch
- Wahl, „
- “ und
- und des
- des Gesamtbetriebsrats (GBR) und des Konzernbetriebsrats (KBR)
- Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (GBR) und des Konzernbetriebsrats (KBR)
- für originäre Zuständigkeit bei
- und bei
- mit Beispielen und auch Entscheidungen aus der Praxis
- Mitbestimmung bei
- durch Betriebs-, Gesamtbetriebs- sowie Konzernbetriebsrat
- Mitbestimmung bei der
- Zuständigkeit bei
- Interessenausgleich- und
- Konsequenzen bei
- hinsichtlich Zuständigkeit,
- aufgrund
- Einzelbetriebsräte
- Zuständigkeit für
- Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) und Konzernbetriebsvereinbarung
- im Vergleich zu Betriebsvereinbarungen und Gesamtbetriebsvereinbarungen
- aufgrund
- durch Gesamtbetriebsräte bzw. durch Einzelbetriebsräte: wann dies Sinn macht
- , Informationsaustauch und Abstimmung
- zur Durchsetzung der Beschäftigteninteressen und Bildung von
- bei Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats oder des Konzernbetriebsrats
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