Geschäftsgeheimnis vs. Geheimhaltung

Grundlagen und Einstieg in das Geschäftsgeheimnisgesetz

Fulda City, Fulda

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Grundlagen und Einstieg in das Geschäftsgeheimnisgesetz Was hat es mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) auf sich? Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ist in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die europäische Geheimnisschutzrichtlinie umgesetzt. Das Gesetz soll für einen besseren Schutz der wissensbasierten Wirtschaft und damit Wettbewerbsvorteile für europäische Unternehmen sorgen. Doch was bedeutet das für die Arbeit der Betriebsräte? Welche Geheimnisse darf der Betriebsrat nicht verraten und welche Strafen drohen den Betriebsratsmitgliedern, wenn sie es doch tun? Ein Betriebsratsmitglied erhält durch seine Betriebsratstätigkeit in der Regel eine Menge an Informationen, die ein „normaler“ Arbeitnehmer nicht erhalten würde. Bestimmte Personen können aber ein schützenswertes Interesse daran haben, dass diese Informationen geheim bleiben und nicht verbreitet werden. Das BetrVG sieht für Betriebsratsmitglieder deshalb in bestimmten Fällen Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten vor.

  • Einführung in das GeschGehG
  • Verhältnis zwischen GeschGehG und BetrVG
  • Geschäftsgeheimnisse vor Einführung des GeschGehG
  • Definition des Begriffs Geschäftsgeheimnis
  • Neuheit für die Betriebsratsarbeit im Alltag aus
  • Was dürfen Interessenvertreter mitteilen
  • Unterrichtung der Gewerkschaft nach § 79 BetrVG
  • Voraussetzungen für ein Geschäftsgeheimnis
  • rechtlichen Folgen bei Verletzung: Schadensersatz, Schmerzensgeld
  • Ausnahmen vom Geheimnisschutz

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