Interessenausgleich und Sozialplan
Nachteile für die Belegschaft vermeiden!
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Jeder hat die Begrifflichkeiten Interessenausgleich und Sozialplan wohl schon mal gehört. „ Auslöser “ ist stets eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG, insbesondere in Gestalt des reinen Personalabbaus . Daneben gibt es aber weitere Fälle von Betriebsänderungen, wie zB die grundlegende Änderung der betrieblichen Abläufe und der betrieblichen Organisation oder das Outsourcing von Betriebsteilen. Sobald es sich dabei um eine Betriebsänderung handelt, muss der Arbeitgeber grundsätzlich über das „ Ob “ „ Wann “ und „ Wie “ der Betriebsänderung im Rahmen eines Interessenausgleichs mit dem Betriebsrat verhandeln und zur Abmilderung der wirtschaftlichen Nacheile einen Sozialplan mit dem Betriebsrat aufstellen.
- Auslöser von Betriebsänderungen
- Beteiligungsrechte bei Umstrukturierungen
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Übergangsmandat und Nachteilsausgleich
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