Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 2 (JAV 2)

Das arbeitsrechtliche Know-how für die JAV

Living Hotel Weißensee, Berlin

Inhalte

Zu den zentralen Aufgaben der JAV gehört es, die Einhaltung der für Azubis und jugendliche Beschäftigte geltenden Gesetze und Vorschriften zu überwachen. Dafür benötigt die JAV spezielles arbeitsrechtliches Know-how, insbesondere hinsichtlich solcher Regelungen, die jugendliche oder auszubildende Arbeitnehmer betreffen, wie z.B. das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Zudem müssen Besonderheiten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bekannt sein, etwa wann und wem gegenüber die Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen ist, wie viele Krankentage erlaubt sind und ob Azubis zur Abschlussprüfung antreten können, wenn sie vermehrt in Betrieb und Berufsschule fehlen. Auf dem Seminar „Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 2“ erhalten die Teilnehmer das arbeitsrechtliche Know-how, das für die Wahrnehmung der Aufgaben der JAV erforderlich ist. Zu den zentralen Aufgaben der JAV gehört es, die Einhaltung der für Azubis und jugendliche Beschäftigte geltenden Gesetze und Vorschriften zu überwachen. Dafür benötigt die JAV spezielles arbeitsrechtliches Know-how, insbesondere hinsichtlich solcher Regelungen, die jugendliche oder auszubildende Arbeitnehmer betreffen, wie z.B. das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Zudem müssen Besonderheiten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bekannt sein, etwa wann und wem gegenüber die Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen ist, wie viele Krankentage erlaubt sind und ob Azubis zur Abschlussprüfung antreten können, wenn sie vermehrt in Betrieb und Berufsschule fehlen. Auf dem Seminar „Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 2“ erhalten die Teilnehmer das arbeitsrechtliche Know-how, das für die Wahrnehmung der Aufgaben der JAV erforderlich ist.

  • Rechtsfragen rund um das Ausbildungsverhältnis
  • Gesetzliche Schutzvorschriften für jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: Vertrag, Betriebsvereinbarung und Gesetz als Rechtsquellen
  • Die wichtigsten Gesetze für Ausbildung und Arbeitsverhältnis
  • Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung für JAV-Mitglieder
  • Rechtsfragen rund um das Ausbildungsverhältnis
  • Gesetzliche Schutzvorschriften für jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: Vertrag, Betriebsvereinbarung und Gesetz als Rechtsquellen
  • Die wichtigsten Gesetze für Ausbildung und Arbeitsverhältnis
  • Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung für JAV-Mitglieder

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Geeignet für

  • Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Nächste Termine

  • 15.03.27–19.03.27Living Hotel Weißensee, Berlin · 1.499 € · Plätze frei
  • 19.04.27–23.04.27Holiday Inn Lübeck, Lübeck · 1.499 € · Plätze frei
  • 31.05.27–04.06.27Novotel Köln City, Köln · 1.499 € · Plätze frei
  • 05.07.27–09.07.27Courtyard by Marriott Hamburg City, Hamburg · 1.499 € · Plätze frei
  • 16.08.27–20.08.27Novotel München City, München · 1.499 € · Plätze frei
  • 20.09.27–24.09.27Göbel's Landhotel, Willingen · 1.499 € · Plätze frei
  • 18.10.27–22.10.27Adina Apartment Hotel Berlin Mitte, Berlin · 1.499 € · Plätze frei
  • 29.11.27–03.12.27art'otel Cologne, Köln · 1.499 € · Plätze frei

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