Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg

Das Grundlagenseminar für Personalräte aus Baden-Württemberg

Park Inn by Radisson Stuttgart, Stuttgart

Inhalte

Das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg. Es gilt für Personalräte des Landes Baden-Württemberg sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Baden-Württemberg. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zum verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG Baden-Württemberg rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der baden-württembergischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene. Das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg. Es gilt für Personalräte des Landes Baden-Württemberg sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Baden-Württemberg. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zum verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG Baden-Württemberg rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der baden-württembergischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung
  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung

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Geeignet für

  • Personalratsmitglieder aus Baden-Württemberg
  • Ersatzmitglieder des Personalrats

Nächste Termine

  • 09.11.26–13.11.26Park Inn by Radisson Stuttgart, Stuttgart · 990 € · Plätze frei

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