Landespersonalvertretungsrecht Nordrhein-Westfalen

Das Grundlagenseminar für Personalräte aus Nordrhein-Westfalen

Inhalte

Das Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in NRW. Es gilt für Personalräte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in NRW. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zum verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG NRW rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der nordrhein-westfälischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht NRW“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG NRW als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene. Das Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in NRW. Es gilt für Personalräte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in NRW. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zum verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG NRW rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der nordrhein-westfälischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht NRW“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG NRW als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung
  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung

Auf der Anbieterseite ansehen

Geeignet für

  • Personalratsmitglieder aus Nordrhein-Westfalen
  • Ersatzmitglieder des Personalrats

Kontakt & Termin

Für alle Fragen rund um die Mitbestimmung

Wir sind für Sie da – rund um die Uhr.

Spam-Schutz – bitte bestätigen.

Termin vereinbaren

Kostenlos & unverbindlich