Langzeitkonten – jetzt einsteigen

Die Tarifvertragsparteien haben seit dem 1. Juli 2025 die Möglichkeit in den TVöD aufgenommen, auch auf betrieblicher Ebene die Einrichtung von Langzeitkonten zu vereinbaren (§ 10 Absatz 7 TVöD n. F.). Dabei sind die sozialrechtlichen Vorgaben zu Wertguthabenvereinbarungen nach §§ 7b ff. SGB IV zu beachten. Wir verschaffen Ihnen einen Einstieg und besprechen mit Ihnen, welche Punkte (im Geltungsbereich sowohl des TVöD als auch des TV-L) regelungsbedürftig sind und wie eine Gestaltung aussehen könnte.

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Die Tarifvertragsparteien haben seit dem 1. Juli 2025 die Möglichkeit in den TVöD aufgenommen, auch auf betrieblicher Ebene die Einrichtung von Langzeitkonten zu vereinbaren (§ 10 Absatz 7 TVöD n. F.). Dabei sind die sozialrechtlichen Vorgaben zu Wertguthabenvereinbarungen nach §§ 7b ff. SGB IV zu beachten. Wir verschaffen Ihnen einen Einstieg und besprechen mit Ihnen, welche Punkte (im Geltungsbereich sowohl des TVöD als auch des TV-L) regelungsbedürftig sind und wie eine Gestaltung aussehen könnte.

  • Langzeitkonto - wer macht mit?
  • Verwendungszwecke für das Langzeitkonto
  • Finanzierung durch Wertguthaben – muss das sein und wie funktioniert das?
  • Was wird auf’s Konto gebucht?
  • Umfang und Grenzen des Ansparens
  • Inanspruchnahme der Freistellung
  • Entgelt in der Freistellungsphase
  • Regelung von Störfällen
  • Übertragung des Wertguthabens
  • ggf.: Insolvenzsicherung
  • Sonderprobleme (Krankheit, Urlaub etc.)
  • Gestaltung der Verhandlungen mit Personal- und Betriebsrat
  • typische Regelungsinhalte einer DV/BV

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Geeignet für

  • Personal- und Betriebsräte
  • Beschäftigte in Personalabteilungen
  • Personalverantwortliche
  • Führungskräfte
  • sonstige Interessierte

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  • 08.04.27Online · 275 €

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