#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Arbeits- und strafrechtliche Folgen
Hotel Chester Heidelberg, Heidelberg
Inhalte
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die sich zum Beispiel in unerwünschter (non-)verbaler oder physischer Form äußert, ist ein ernstzunehmendes und stetig wachsendes Problem, das vermehrt Handlungsbedarf nach sich zieht. Bei dieser Art von Machtmissbrauch wird das Opfer gedemütigt und als Objekt betrachtet, über das man nach Belieben verfügen kann. Für das Opfer besteht regelmäßig das Problem, sich auszudrücken, Klage zu erheben, Beweise vorzulegen und Zeugen zu finden. Auf dem Seminar „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ lernen die Teilnehmer, welche arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sexuelle Belästigung haben kann und welche Optionen man als Interessenvertretung hat, um sexueller Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Sie erfahren, wie der Betriebsrat Betroffene bei diesem sensiblen Thema angemessen und wirkungsvoll unterstützen kann. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die sich zum Beispiel in unerwünschter (non-)verbaler oder physischer Form äußert, ist ein ernstzunehmendes und stetig wachsendes Problem, das vermehrt Handlungsbedarf nach sich zieht. Bei dieser Art von Machtmissbrauch wird das Opfer gedemütigt und als Objekt betrachtet, über das man nach Belieben verfügen kann. Für das Opfer besteht regelmäßig das Problem, sich auszudrücken, Klage zu erheben, Beweise vorzulegen und Zeugen zu finden. Auf dem Seminar „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ lernen die Teilnehmer, welche arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sexuelle Belästigung haben kann und welche Optionen man als Interessenvertretung hat, um sexueller Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Sie erfahren, wie der Betriebsrat Betroffene bei diesem sensiblen Thema angemessen und wirkungsvoll unterstützen kann.
- Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeits- und strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung
- Handlungsansätze für Betriebsrat/Personalrat und SBV zur Verhinderung sexueller Belästigung
- Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
- Sexuelle Belästigung als Mobbing, Rechtsprechung
- Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeits- und strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung
- Handlungsansätze für Betriebsrat/Personalrat und SBV zur Verhinderung sexueller Belästigung
- Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
- Sexuelle Belästigung als Mobbing, Rechtsprechung
Geeignet für
- Betriebsratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Personalratsmitglieder
Nächste Termine
- 01.03.27–05.03.27Hotel Chester Heidelberg, Heidelberg · 1.799 € · Plätze frei
- 18.10.27–22.10.27BAYSIDE Hotel, Ostseebad Scharbeutz · 1.799 € · Plätze frei
- 01.03.27–05.03.27Hotel Chester Heidelberg, Heidelberg · 1.799 € · Plätze frei
- 18.10.27–22.10.27BAYSIDE Hotel, Ostseebad Scharbeutz · 1.799 € · Plätze frei
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