Mitbestimmung bei Personalabbau und Umstrukturierung
Nachteile für die Belegschaft bei Personalabbau abmildern!
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Strukturiert der Arbeitgeber das Unternehmen um , geht damit häufig ein Personalabbau einher. Sobald es sich dabei um eine Betriebsänderung handelt, muss der Arbeitgeber grundsätzlich über das „ Ob “ „ Wann “ und „ Wie “ “ des Personalabbaus und der Umstrukturierung im Rahmen eines Interessenausgleichs mit dem Betriebsrat verhandeln und zur Abmilderung der wirtschaftlichen Nacheile einen Sozialplan mit dem Betriebsrat aufstellen.
- Arten von Umstrukturierungen
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Umstrukturierungen
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Übergangsmandat und Nachteilsausgleich
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- 01.12.26–03.12.26Online · 990 € · Plätze frei
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