Mitbestimmung bei Personalabbau und Umstrukturierung

Nachteile für die Belegschaft bei Personalabbau abmildern!

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Strukturiert der Arbeitgeber das Unternehmen um , geht damit häufig ein Personalabbau einher. Sobald es sich dabei um eine Betriebsänderung handelt, muss der Arbeitgeber grundsätzlich über das „ Ob “ „ Wann “ und „ Wie “ “ des Personalabbaus und der Umstrukturierung im Rahmen eines Interessenausgleichs mit dem Betriebsrat verhandeln und zur Abmilderung der wirtschaftlichen Nacheile einen Sozialplan mit dem Betriebsrat aufstellen.

  • Arten von Umstrukturierungen
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Umstrukturierungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Übergangsmandat und Nachteilsausgleich

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  • 01.12.26–03.12.26Online · 990 € · Plätze frei

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