Personalausschuss

Arbeitsteilung durch Ausschüsse!

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In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat Ausschüsse bilden, und diesen bestimmte Aufgaben übertragen, um den Betriebsrat zu entlasten. Der in der Praxis wohl bedeutsamste Ausschuss ist der Personalausschuss , dessen Aufgabe darin besteht, sich mit den allgemeinen personellen Maßnahmen , wie z.B. der Personalplanung, und den personellen Einzelmaßnahmen wie zB Einstellung und Versetzung des Arbeitgebers zu befassen.

  • Errichtung von Ausschüssen
  • Aufgaben und Zuständigkeiten des Personalausschusses
  • Mitbestimmung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
  • Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Mitwirkung bei Kündigungen

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  • 10.11.26–12.11.26Online · 990 € · Plätze frei

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