Protokoll- und Schriftführung des Betriebsrats

Entgehen Sie formalen "Stolperfallen" bei der Protokollerstellung

Mercure Hotel Dortmund Centrum, Dortmund

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Protokoll führen gehört zur Funktion eines Betriebsrates. Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, was der Betriebsrat wann und wie schriftlich festhalten muss. Zu lesen in § 34 BetrVG – Sitzungen, Beschlüsse, Niederschrift. Diese formalen Vorgaben zur Protokollführung sind unbedingt einzuhalten, da sonst z. B. Stellungnahmen des Betriebsrats bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht nicht gewertet werden können. Nach dem Besuch dieses Intensiv-Seminars sind Sie in der Lage, Protokolle der Betriebsratssitzung aller Art schnell und in der richtigen Form aufzunehmen, zu erstellen und zu überprüfen. Sie wissen, was der Schriftform bedarf und wie Sie richtig formulieren, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Sie als Betriebsrat erwerben die Fähigkeit, Sitzungsverläufe formal korrekt und inhaltlich klar zu dokumentieren. Sie kennen die rechtlichen Anforderungen an Protokolle gemäß § 34 BetrVG, setzen Beschlüsse nachvollziehbar um und nutzen präzise Formulierungen zur Sicherung der Gremienarbeit. Damit sind Sie in der Lage, Ihre Dokumentation intern wie extern wirksam einzusetzen – auch gegenüber dem Arbeitgeber oder vor Gericht.

  • Grundlagen, Rechtssicherheit und praktische Umsetzung
  • Organisation, digitale Lösungen und Kommunikation

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Geeignet für

  • Betriebsräte/Personalräte
  • Schriftführer oder deren Stellvertreter, oder Mitglieder des Gremiums, die bei der Erstellung des Protokolls oder Schriftführung involviert sind
  • Betriebsratsvorsitzende

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  • 25.11.26–26.11.26Mercure Hotel Dortmund Centrum, Dortmund · 899 € · Plätze frei

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