Protokoll und Schriftführung im Betriebsrat
jeweils Di. – Do. 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Online
Inhalte
Der Betriebsrat muss über jede Betriebsratssitzung ein schriftliches Protokoll führen, um Beschlüsse zu dokumentieren . Hierfür wird entweder ein Schriftführer aus dem Gremium gewählt oder in der Geschäftsordnung des Betriebsrats festgelegt . Die Protokollerstellung ist auch bei der Beschlussfassung von Ausschüssen des Betriebsrats, welchen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen worden sind, vorgeschrieben.
- Grundlagenwissen Schriftführer
- Sitzungsniederschrift, § 34 BetrVG
- Protokollerstellung leicht gemacht
- Grundlagenwissen MS-Office-Anwendungen und KI
Nächste Termine
- 10.11.26–12.11.26Online · 890 € · Plätze frei
- 01.12.26–03.12.26Online · 890 € · Plätze frei
- 10.11.26–12.11.26Online · 890 € · Plätze frei
- 01.12.26–03.12.26Online · 890 € · Plätze frei
Kontakt & Termin
Für alle Fragen rund um die Mitbestimmung
Wir sind für Sie da – rund um die Uhr.
Termin vereinbaren
Kostenlos & unverbindlich