Protokoll und Schriftführung im Betriebsrat

jeweils Di. – Do. 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr

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Inhalte

Der Betriebsrat muss über jede Betriebsratssitzung ein schriftliches Protokoll führen, um Beschlüsse zu dokumentieren . Hierfür wird entweder ein Schriftführer aus dem Gremium gewählt oder in der Geschäftsordnung des Betriebsrats festgelegt . Die Protokollerstellung ist auch bei der Beschlussfassung von Ausschüssen des Betriebsrats, welchen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen worden sind, vorgeschrieben.

  • Grundlagenwissen Schriftführer
  • Sitzungsniederschrift, § 34 BetrVG
  • Protokollerstellung leicht gemacht
  • Grundlagenwissen MS-Office-Anwendungen und KI

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  • 10.11.26–12.11.26Online · 890 € · Plätze frei
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