Stellenbewertung und Eingruppierung im TVöD / TVL

Beteiligung des Betriebs- bzw. Personalrats

Maternushaus - Tagungszentrum des Erzbistum Köln, Köln

Inhalte

Die Eingruppierung ist eine der Komponenten für die Entgeltbestimmung innerhalb der privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst. Dem Betriebs- / Personalrat kommt bei der Eingruppierung von Personal ein Mitbeurteilungsrecht zu. Daher ist es notwendig, die Tarifbestimmungen zur Eingruppierung gut zu kennen und rechtssicher zu beherrschen, um in Streitfällen substanziell zu argumentieren. Dieses Seminar thematisiert die Stellenbeschreibung als Grundlage für die Eingruppierung sowie die Voraussetzung für rechtskonforme Stellenbewertungen. Zusätzlich werden praxisorientierte Lösungsoptionen und Handlungsempfehlungen behandelt und es wird die aktuelle Entwicklung bei der Rechtsprechung aufgezeigt. Auch für konkrete Sachverhaltsfragen aus dem Teilnehmerkreis ist genügend Raum.

  • Anforderungen an Stellenbeschreibungen als Bewertungsgrundlage
  • Grundlagen der Eingruppierung nach §§ 12,13 TVöD / TV-L
  • Rechtskonforme Übertragung der auszuübenden Tätigkeit
  • Aufbau und Struktur der Entgeltordnung TVöD / TV-L
  • Bildung von Arbeitsvorgängen
  • Systematik zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (Schwerpunkt: allgemeiner Verwaltungsdienst, technische Merkmale, IT)
  • Der „sonstige Beschäftigte“
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht

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Geeignet für

  • Betriebsräte
  • Personalräte

Nächste Termine

  • 18.11.26–20.11.26Maternushaus - Tagungszentrum des Erzbistum Köln, Köln · 1.190 € · Plätze frei

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