Tarifverträge im öffentlichen Dienst – TVÖD / TV-L

Grundlagenwissen

Inhalte

Selbstverständlich gelten im öffentlichen Dienst viele Gesetze und Verordnungen, die auch in anderen, z. B. privatrechtlichen Betrieben, gelten. Doch der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD) und weitere Spartentarifverträge regeln darüber hinaus spezielle Aspekte des Arbeitslebens. Außerdem gibt es hier viele Regelungen (Öffnungsklauseln), die den betrieblichen Interessenvertretungen Spielräume ermöglichen oder zu konkreten, betrieblichen Regelungen verpflichten. Die Themen reichen hier von Entgeltfragen, über den Urlaubsanspruch und das Haftungsrecht, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wie diese Spielräume klug vom Personal-/Betriebsrat genutzt und im Verhältnis zu anderen Rechtsnormen (Gesetze, Arbeitsverträge etc.) rechtssicher angewendet werden können, wird in diesem Seminar praxisnah erläutert.

  • Geltungsbereich und Struktur des TVöD sowie der Spartentarifverträge
  • Allgemeine Arbeitsbedingungen im TVöD
  • Arbeitsverträge gestalten: Befristungen, Teilzeit, Mobiles Arbeiten etc.
  • Umsetzung, Versetzung, Abordnung, Personalgestellung
  • Arbeitszeitgestaltung, Arbeitszeitkonten
  • Ein- und Umgruppierung, Höhergruppierung / Herabgruppierung
  • Weitere Entgeltbestandteile
  • Jahressonderzahlung
  • Leistungsentgelt im TVöD
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Betriebs- und Dienstvereinbarung unter tariflichen Öffnungsklauseln bewerten

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Geeignet für

  • Betriebsräte
  • Personalräte

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