Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Gute Wahl!
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Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) steht an. Der Wahlvorstand muss vom Betriebsrat bestellt, das richtige Wahlverfahren bestimmt, die Wählerliste erstellt und das Wahlausschreiben aushängt werden – es gilt zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Fristen zu beachten!
- Allgemeines rund um die JAV-Wahl
- Wahlvorstand
- Wählerliste und Wahlausschreiben
- Durchführung der Wahl
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- 22.12.26Online · 390 € · Plätze frei
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