Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Gute Wahl!

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Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) steht an. Der Wahlvorstand muss vom Betriebsrat bestellt, das richtige Wahlverfahren bestimmt, die Wählerliste erstellt und das Wahlausschreiben aushängt werden – es gilt zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Fristen zu beachten!

  • Allgemeines rund um die JAV-Wahl
  • Wahlvorstand
  • Wählerliste und Wahlausschreiben
  • Durchführung der Wahl

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  • 22.12.26Online · 390 € · Plätze frei

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