Wirtschaftsausschuss
Unternehmenszahlen richtig einordnen!
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In Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist – mit Ausnahme von sog. Tendenzunternehmen – zwingend ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Er berät die wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber und hat hierüber den Betriebsrat zu unterrichten. Hierfür muss er vom Arbeitgeber insbesondere anhand aussagekräftiger Kennzahlen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens unterrichtet werden.
- Rechtliche Grundlagen
- Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
- Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses
- Erforderliches Wirtschaftswissen
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