Wirtschaftsausschuss

Unternehmenszahlen richtig einordnen!

Online

Inhalte

In Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist – mit Ausnahme von sog. Tendenzunternehmen – zwingend ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Er berät die wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber und hat hierüber den Betriebsrat zu unterrichten. Hierfür muss er vom Arbeitgeber insbesondere anhand aussagekräftiger Kennzahlen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens unterrichtet werden.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
  • Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses
  • Erforderliches Wirtschaftswissen

Auf der Anbieterseite ansehen

Nächste Termine

  • 24.11.26–26.11.26Online · 990 € · Plätze frei

Kontakt & Termin

Für alle Fragen rund um die Mitbestimmung

Wir sind für Sie da – rund um die Uhr.

Spam-Schutz – bitte bestätigen.

Termin vereinbaren

Kostenlos & unverbindlich