Zusammenarbeit von SBV und Inklusionsbeauftragten

Von der Zuständigkeit zur gemeinsamen Lösung

Hotel Rodderhof, Bad Neuenahr-Ahrweiler

Inhalte

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen im Betrieb unterstützt. Für die Schwerbehindertenvertretung ist dieser Ansprechpartner besonders wichtig, da viele Fragen der Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Beschäftigter in enger Abstimmung mit ihm behandelt werden. Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen SBV und Inklusionsbeauftragtem kann wesentlich dazu beitragen, Probleme frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu entwickeln. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen und zeigt, wie eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Betrieb gestaltet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen im Betrieb unterstützt. Für die Schwerbehindertenvertretung ist dieser Ansprechpartner besonders wichtig, da viele Fragen der Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Beschäftigter in enger Abstimmung mit ihm behandelt werden. Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen SBV und Inklusionsbeauftragtem kann wesentlich dazu beitragen, Probleme frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu entwickeln. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen und zeigt, wie eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Betrieb gestaltet werden kann.

  • Rechtliche Stellung des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers kennen
  • Aufgaben im Betrieb – Schnittmengen
  • Erfolgreiche Zusammenarbeit mit der SBV gestalten
  • Gemeinsame Ziele definieren und im Blick behalten
  • Typische Konflikte in der Zusammenarbeit besser lösen
  • Rechtliche Stellung des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers kennen
  • Aufgaben im Betrieb – Schnittmengen
  • Erfolgreiche Zusammenarbeit mit der SBV gestalten
  • Gemeinsame Ziele definieren und im Blick behalten
  • Typische Konflikte in der Zusammenarbeit besser lösen

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Geeignet für

  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Nächste Termine

  • 10.05.27–12.05.27Hotel Rodderhof, Bad Neuenahr-Ahrweiler · 1.699 € · Plätze frei
  • 11.10.27–13.10.27Best Western Plus Hotel Willingen, Willingen · 1.699 € · Plätze frei

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