{"id":1022,"date":"2026-02-01T01:03:40","date_gmt":"2026-02-01T00:03:40","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/inkasso\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:51","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:51","slug":"inkasso","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/inkasso\/","title":{"rendered":"Inkasso"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Inkasso bezeichnet den Einzug f\u00e4lliger Forderungen durch den Gl\u00e4ubiger oder beauftragte Dritte. Es erfolgt au\u00dferhalb oder im Vorfeld gerichtlicher Durchsetzung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Inkasso ist ein rechtlicher Begriff. Inkasso bezeichnet die au\u00dfergerichtliche oder vorbereitende gerichtliche Einziehung einer bestehenden Geldforderung gegen\u00fcber einem Schuldner. Inkasso liegt vor, wenn eine f\u00e4llige Forderung im Auftrag des Gl\u00e4ubigers oder auf fremde Rechnung geltend gemacht wird. Voraussetzung ist das Bestehen einer wirksamen Forderung sowie deren Nichtbegleichung nach Eintritt der F\u00e4lligkeit. Inkasso umfasst alle auf Zahlung gerichteten Ma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich Mahnung, Zahlungsaufforderung und Verhandlungsf\u00fchrung. Die Durchf\u00fchrung durch Dritte setzt eine Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) voraus. Ma\u00dfgebliche Rechtsgrundlage ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), insbesondere \u00a7 2 Absatz 2 RDG. Inkasso begr\u00fcndet keinen \u00dcbergang der Forderungsinhaberschaft, sofern keine Abtretung vereinbart ist. Inkasso ist vom Forderungskauf abzugrenzen, bei dem der Erwerber die Forderung im eigenen Namen einzieht. Inkasso kann sowohl au\u00dfergerichtlich als auch im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens betrieben werden. In der Praxis dient Inkasso der strukturierten Durchsetzung offener Zahlungsanspr\u00fcche im Rahmen des Forderungsmanagements.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Inkasso bezeichnet den Einzug f\u00e4lliger Forderungen durch den Gl\u00e4ubiger oder beauftragte Dritte. Es erfolgt au\u00dferhalb oder im Vorfeld gerichtlicher Durchsetzung. Definition Inkasso ist ein rechtlicher Begriff. Inkasso bezeichnet die au\u00dfergerichtliche oder vorbereitende gerichtliche Einziehung einer bestehenden Geldforderung gegen\u00fcber einem Schuldner. Inkasso liegt vor, wenn eine f\u00e4llige Forderung im Auftrag des Gl\u00e4ubigers oder auf [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1022","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1022","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1022\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9738,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1022\/revisions\/9738"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1022"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1022"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1022"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}