{"id":1024,"date":"2026-02-01T01:03:40","date_gmt":"2026-02-01T00:03:40","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/inklusionsbeauftragter\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:51","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:51","slug":"inklusionsbeauftragter","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/inklusionsbeauftragter\/","title":{"rendered":"Inklusionsbeauftragter"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Inklusionsbeauftragter ist die verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Er fungiert als zentraler Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite im betrieblichen Kontext.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Der Inklusionsbeauftragter ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber bestellte Person, die diesen in Angelegenheiten schwerbehinderter und gleichgestellter Besch\u00e4ftigter verantwortlich vertritt. Der Inklusionsbeauftragter liegt vor, wenn eine nat\u00fcrliche Person einseitig bestimmt ist, Arbeitgeberpflichten nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch wahrzunehmen. Die Bestellung setzt voraus, dass im Betrieb mindestens ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch besch\u00e4ftigt ist. Rechtsgrundlage ist \u00a7 181 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), erg\u00e4nzt durch Mitteilungspflichten nach \u00a7 163 Absatz 8 SGB IX. Der Inklusionsbeauftragter \u00fcbernimmt keine eigenst\u00e4ndige Arbeitgeberstellung und begr\u00fcndet keine pers\u00f6nliche Besch\u00e4ftigungspflicht. Er ist von der Schwerbehindertenvertretung funktional zu unterscheiden, da diese die Interessen der Besch\u00e4ftigten vertritt. In der Praxis koordiniert der Inklusionsbeauftragter innerbetriebliche Abl\u00e4ufe und die Kommunikation mit Integrationsamt und Agentur f\u00fcr Arbeit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Inklusionsbeauftragter ist die verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Er fungiert als zentraler Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite im betrieblichen Kontext. Definition Der Inklusionsbeauftragter ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber bestellte Person, die diesen in Angelegenheiten schwerbehinderter und gleichgestellter Besch\u00e4ftigter verantwortlich vertritt. Der Inklusionsbeauftragter liegt vor, wenn eine nat\u00fcrliche [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1024","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1024","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1024\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9740,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1024\/revisions\/9740"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1024"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1024"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1024"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}