{"id":1079,"date":"2026-02-01T01:03:41","date_gmt":"2026-02-01T00:03:41","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/jobboerse\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:53","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:53","slug":"jobboerse","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/jobboerse\/","title":{"rendered":"Jobb\u00f6rse"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Eine Jobb\u00f6rse ist eine Plattform zur Ver\u00f6ffentlichung und Suche von Stellenangeboten. Sie dient der strukturierten Vermittlung zwischen Arbeitgebern und Arbeitssuchenden.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Jobb\u00f6rse ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine organisatorisch betriebene Plattform zur Zusammenf\u00fchrung von Stellenangeboten und Stellengesuchen. Jobb\u00f6rse liegt vor, wenn Arbeitgeber vakante Stellen ver\u00f6ffentlichen und Bewerber darauf zugreifen k\u00f6nnen. Die Ver\u00f6ffentlichung erfolgt regelm\u00e4\u00dfig standardisiert nach T\u00e4tigkeitsmerkmalen, Qualifikationen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Eine Jobb\u00f6rse kann digital oder physisch betrieben sein und richtet sich an einen offenen oder spezialisierten Nutzerkreis. Der Betrieb erfolgt eigenst\u00e4ndig oder im Auftrag Dritter ohne Begr\u00fcndung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Eine unmittelbare Vermittlungsentscheidung wird nicht durch den Plattformbetreiber getroffen. Der Begriff Jobb\u00f6rse begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Einstellung oder Auswahlentscheidung. Jobb\u00f6rse ist von einer privaten Personalvermittlung abzugrenzen, die aktiv Auswahlprozesse steuert. In der Praxis strukturiert Jobb\u00f6rse den Zugang zum Arbeitsmarkt und unterst\u00fctzt standardisierte Rekrutierungsprozesse.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Eine Jobb\u00f6rse ist eine Plattform zur Ver\u00f6ffentlichung und Suche von Stellenangeboten. Sie dient der strukturierten Vermittlung zwischen Arbeitgebern und Arbeitssuchenden. Definition Jobb\u00f6rse ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine organisatorisch betriebene Plattform zur Zusammenf\u00fchrung von Stellenangeboten und Stellengesuchen. Jobb\u00f6rse liegt vor, wenn Arbeitgeber vakante Stellen ver\u00f6ffentlichen und Bewerber darauf zugreifen k\u00f6nnen. Die Ver\u00f6ffentlichung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1079","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1079","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1079\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9796,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1079\/revisions\/9796"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1079"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1079"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1079"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}