{"id":1083,"date":"2026-02-01T01:03:42","date_gmt":"2026-02-01T00:03:42","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/jobsharing\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:53","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:53","slug":"jobsharing","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/jobsharing\/","title":{"rendered":"Jobsharing"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Jobsharing bezeichnet die gemeinsame Aus\u00fcbung eines Arbeitsplatzes durch mehrere Teilzeitkr\u00e4fte. Es verbindet flexible Arbeitszeitgestaltung mit kontinuierlicher Aufgabenwahrnehmung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Jobsharing ist ein arbeitsrechtliches Modell der Arbeitsplatzteilung innerhalb eines bestehenden betrieblichen Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Es beschreibt die gemeinsame Wahrnehmung eines Vollzeitarbeitsplatzes durch zwei oder mehrere teilzeitbesch\u00e4ftigte Arbeitnehmer. Jobsharing liegt vor, wenn die Aufteilung der Arbeitszeit vertraglich festgelegt ist und koordiniert erfolgt. Voraussetzung ist eine abgestimmte Arbeitsorganisation, die kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung w\u00e4hrend der betriebs\u00fcblichen Arbeitszeit sicherstellt. Rechtsgrundlage ist \u00a7 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz, abgek\u00fcrzt TzBfG, mit Regelungen zu Vertretung und K\u00fcndigung. Nach dem Gesetz bestehen selbstst\u00e4ndige Arbeitsvertr\u00e4ge, wobei Verg\u00fctung und Urlaub anteilig nach Arbeitszeit bestimmt werden. Jobsharing begr\u00fcndet keine automatische Vertretungspflicht bei Ausfall eines Partners ohne entsprechende individualvertragliche Regelung. Von allgemeiner Teilzeitarbeit unterscheidet sich Jobsharing durch die gemeinsame Verantwortung f\u00fcr einen konkret zugewiesenen Arbeitsplatz. In der Praxis wird das Modell eingesetzt, um kontinuierliche Stellenbesetzung mit flexibler Arbeitszeitgestaltung zu verbinden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Jobsharing bezeichnet die gemeinsame Aus\u00fcbung eines Arbeitsplatzes durch mehrere Teilzeitkr\u00e4fte. Es verbindet flexible Arbeitszeitgestaltung mit kontinuierlicher Aufgabenwahrnehmung. Definition Jobsharing ist ein arbeitsrechtliches Modell der Arbeitsplatzteilung innerhalb eines bestehenden betrieblichen Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Es beschreibt die gemeinsame Wahrnehmung eines Vollzeitarbeitsplatzes durch zwei oder mehrere teilzeitbesch\u00e4ftigte Arbeitnehmer. Jobsharing liegt vor, wenn die Aufteilung der Arbeitszeit vertraglich festgelegt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1083","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1083","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1083\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9800,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1083\/revisions\/9800"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1083"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1083"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1083"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}