{"id":1084,"date":"2026-02-01T01:03:42","date_gmt":"2026-02-01T00:03:42","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/joint-venture\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:53","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:53","slug":"joint-venture","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/joint-venture\/","title":{"rendered":"Joint Venture"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Joint Venture bezeichnet eine vertraglich organisierte Zusammenarbeit rechtlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen. Ziel ist die gemeinsame Durchf\u00fchrung eines abgegrenzten wirtschaftlichen Vorhabens.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Joint Venture ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur unternehmens\u00fcbergreifenden Kooperation selbstst\u00e4ndiger Wirtschaftseinheiten. Er bezeichnet eine organisierte Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen zur gemeinsamen Verfolgung eines konkret bestimmten wirtschaftlichen Zwecks. Joint Venture liegt vor, wenn Ressourcen, Risiken und Steuerungsbefugnisse f\u00fcr ein Projekt geb\u00fcndelt sind. Voraussetzung ist eine vertragliche Grundlage, welche Beitr\u00e4ge, Organisation und Ergebniszuordnung der Beteiligten verbindlich festlegt. Die beteiligten Unternehmen bleiben rechtlich eigenst\u00e4ndig und behalten ihre unternehmerische Selbstst\u00e4ndigkeit vollst\u00e4ndig bei. Eine einheitliche gesetzliche Spezialregelung f\u00fcr das Joint Venture besteht im deutschen Recht nicht. Von einer Konzernstruktur unterscheidet sich Joint Venture durch das Fehlen eines einheitlichen herrschenden Unternehmens. In der Praxis dient Joint Venture der Realisierung gemeinsamer Projekte unter Aufteilung von Kapital, Know-how und wirtschaftlichem Risiko.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Joint Venture bezeichnet eine vertraglich organisierte Zusammenarbeit rechtlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen. Ziel ist die gemeinsame Durchf\u00fchrung eines abgegrenzten wirtschaftlichen Vorhabens. Definition Joint Venture ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur unternehmens\u00fcbergreifenden Kooperation selbstst\u00e4ndiger Wirtschaftseinheiten. Er bezeichnet eine organisierte Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen zur gemeinsamen Verfolgung eines konkret bestimmten wirtschaftlichen Zwecks. Joint Venture liegt vor, wenn Ressourcen, Risiken [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1084","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1084","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1084\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9801,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1084\/revisions\/9801"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1084"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1084"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1084"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}