{"id":1089,"date":"2026-02-01T01:03:42","date_gmt":"2026-02-01T00:03:42","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/jugendliche\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:53","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:53","slug":"jugendliche","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/jugendliche\/","title":{"rendered":"Jugendliche"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Jugendliche bezeichnet im Arbeitsrecht eine altersdefinierte Gruppe minderj\u00e4hriger Personen. Der Begriff bestimmt besondere Schutzvorgaben f\u00fcr Besch\u00e4ftigung und Ausbildung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Jugendliche ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Jugendliche sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Begriff bezeichnet eine altersbezogene Rechtskategorie mit besonderen Schutzanforderungen im Besch\u00e4ftigungskontext. Jugendliche gelten arbeitsrechtlich als minderj\u00e4hrig und unterliegen zwingenden Schutzvorschriften zur Begrenzung von Arbeitszeit, T\u00e4tigkeiten und Belastungen. Ma\u00dfgebliche Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz \u2013 JArbSchG). Das JArbSchG ordnet f\u00fcr Jugendliche verbindliche Vorgaben zu Besch\u00e4ftigungsverboten, Ruhezeiten, Urlaub und gesundheitlichem Schutz an. Eine Anwendung der f\u00fcr Kinder geltenden Vorschriften erfolgt, wenn Jugendliche noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Der Begriff begr\u00fcndet keine uneingeschr\u00e4nkte Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit oder arbeitsrechtliche Gleichstellung mit Vollj\u00e4hrigen. Jugendliche sind von Heranwachsenden abzugrenzen, da diese bereits vollj\u00e4hrig sind und anderen Regelungen unterliegen. In der betrieblichen Praxis ist der Status Jugendliche f\u00fcr Ausbildung, Praktikum und sonstige Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse ma\u00dfgeblich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Jugendliche bezeichnet im Arbeitsrecht eine altersdefinierte Gruppe minderj\u00e4hriger Personen. Der Begriff bestimmt besondere Schutzvorgaben f\u00fcr Besch\u00e4ftigung und Ausbildung. Definition Jugendliche ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Jugendliche sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Begriff bezeichnet eine altersbezogene Rechtskategorie mit besonderen Schutzanforderungen im Besch\u00e4ftigungskontext. Jugendliche gelten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1089","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1089","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1089\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9806,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1089\/revisions\/9806"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1089"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1089"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1089"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}