{"id":111,"date":"2026-02-01T01:03:24","date_gmt":"2026-02-01T00:03:24","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/annahmeverzug\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:22","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:22","slug":"annahmeverzug","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/annahmeverzug\/","title":{"rendered":"Annahmeverzug"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Annahmeverzug bezeichnet die Nichtannahme ordnungsgem\u00e4\u00df angebotener Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber. Die Verg\u00fctungspflicht bleibt trotz unterbliebener Arbeitsleistung bestehen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Annahmeverzug ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung der Nichtannahme geschuldeter Arbeitsleistung. Er bezeichnet den Zustand, in dem der Arbeitgeber eine vom leistungsf\u00e4higen und leistungswilligen Arbeitnehmer angebotene Arbeit nicht entgegennimmt. Annahmeverzug liegt vor, wenn ein erf\u00fcllbares Arbeitsverh\u00e4ltnis besteht, die Arbeitsleistung ordnungsgem\u00e4\u00df angeboten ist und deren Erbringung m\u00f6glich bleibt. Das Angebot kann tats\u00e4chlich oder unter gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen auch w\u00f6rtlich erfolgen. Ma\u00dfgeblich ist, dass die geschuldete T\u00e4tigkeit zur rechten Zeit, am rechten Ort und in vertragsgem\u00e4\u00dfer Weise bereitgestellt ist. Rechtsgrundlagen sind \u00a7 293 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch BGB sowie \u00a7 615 BGB. Der Annahmeverzug begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Nachleistung der ausgefallenen Arbeit. Abzugrenzen ist der Annahmeverzug vom Leistungsverzug des Arbeitnehmers, bei dem die Arbeitsleistung nicht angeboten wird. In der Praxis sichert der Annahmeverzug den Fortbestand des Verg\u00fctungsanspruchs bei vom Arbeitgeber zu vertretender Besch\u00e4ftigungshinderung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Annahmeverzug bezeichnet die Nichtannahme ordnungsgem\u00e4\u00df angebotener Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber. Die Verg\u00fctungspflicht bleibt trotz unterbliebener Arbeitsleistung bestehen. Definition Annahmeverzug ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung der Nichtannahme geschuldeter Arbeitsleistung. Er bezeichnet den Zustand, in dem der Arbeitgeber eine vom leistungsf\u00e4higen und leistungswilligen Arbeitnehmer angebotene Arbeit nicht entgegennimmt. Annahmeverzug liegt vor, wenn ein erf\u00fcllbares [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-111","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/111","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/111\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8814,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/111\/revisions\/8814"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=111"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=111"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=111"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}