{"id":1114,"date":"2026-02-01T01:03:42","date_gmt":"2026-02-01T00:03:42","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/kartell\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:54","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:54","slug":"kartell","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/kartell\/","title":{"rendered":"Kartell"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Kartell bezeichnet einen koordinierten Zusammenschluss rechtlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen zur Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung. Der Begriff erfasst nur abgestimmtes Marktverhalten zwischen Unternehmen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Kartell ist ein kartellrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise zwischen rechtlich selbstst\u00e4ndigen Unternehmen auf gleicher Marktstufe. Ein Kartell zielt darauf, den Wettbewerb auf einem sachlich und r\u00e4umlich relevanten Markt zu beschr\u00e4nken. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Unternehmen ihre wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit teilweise koordinieren. Die Abstimmung kann Preise, Mengen, Gebiete oder sonstige wettbewerbsrelevante Parameter betreffen. F\u00fcr ein Kartell ist unerheblich, ob die Abstimmung ausdr\u00fccklich oder konkludent erfolgt. Rechtsgrundlage ist \u00a7 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen GWB, erg\u00e4nzt durch Artikel 101 Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union AEUV. Ein Kartell ist grunds\u00e4tzlich verboten und nichtig, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Vom Kartell abzugrenzen sind einseitige Marktverhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen ohne Abstimmung. In der Praxis bildet das Kartell den zentralen Ankn\u00fcpfungspunkt der beh\u00f6rdlichen und gerichtlichen Kartellkontrolle.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Kartell bezeichnet einen koordinierten Zusammenschluss rechtlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen zur Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung. Der Begriff erfasst nur abgestimmtes Marktverhalten zwischen Unternehmen. Definition Kartell ist ein kartellrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise zwischen rechtlich selbstst\u00e4ndigen Unternehmen auf gleicher Marktstufe. Ein Kartell zielt darauf, den Wettbewerb auf einem sachlich und r\u00e4umlich relevanten Markt zu beschr\u00e4nken. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1114","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1114","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1114\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9831,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1114\/revisions\/9831"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1114"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1114"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1114"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}