{"id":1116,"date":"2026-02-01T01:03:42","date_gmt":"2026-02-01T00:03:42","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/kartellrecht\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:54","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:54","slug":"kartellrecht","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/kartellrecht\/","title":{"rendered":"Kartellrecht"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Kartellrecht bezeichnet das Recht zum Schutz des freien Wettbewerbs zwischen Unternehmen. Es richtet sich gegen wettbewerbsbeschr\u00e4nkende Vereinbarungen und marktmissbr\u00e4uchliches Verhalten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Kartellrecht ist ein wettbewerbsrechtlicher Begriff. Kartellrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen zur Sicherung funktionsf\u00e4higen Wettbewerbs zwischen selbstst\u00e4ndigen Marktteilnehmern. Es erfasst Vereinbarungen, abgestimmte Verhaltensweisen und einseitige Ma\u00dfnahmen mit wettbewerbsbeschr\u00e4nkender Wirkung. Kartellrecht liegt vor, wenn Marktverhalten geeignet ist, Preise, Mengen oder Marktstrukturen zu beeinflussen. Voraussetzung ist eine sp\u00fcrbare Beeintr\u00e4chtigung des Wettbewerbs auf einem sachlich relevanten Markt. Erfasst sind horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen sowie der Missbrauch marktbeherrschender Stellungen. Zentrale Regelungsbereiche sind Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht und Zusammenschlusskontrolle. Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen GWB sowie Artikel 101 Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union AEUV. Kartellrecht begr\u00fcndet kein Verbot unternehmerischer Zusammenarbeit ohne wettbewerbsbeschr\u00e4nkende Wirkung. Abzugrenzen ist Kartellrecht vom Lauterkeitsrecht, das unlautere Wettbewerbshandlungen zwischen Marktteilnehmern regelt. In der Praxis bildet Kartellrecht die Grundlage beh\u00f6rdlicher Kontrolle und gerichtlicher Sanktionierung wettbewerbswidrigen Marktverhaltens.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Kartellrecht bezeichnet das Recht zum Schutz des freien Wettbewerbs zwischen Unternehmen. Es richtet sich gegen wettbewerbsbeschr\u00e4nkende Vereinbarungen und marktmissbr\u00e4uchliches Verhalten. Definition Kartellrecht ist ein wettbewerbsrechtlicher Begriff. Kartellrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen zur Sicherung funktionsf\u00e4higen Wettbewerbs zwischen selbstst\u00e4ndigen Marktteilnehmern. Es erfasst Vereinbarungen, abgestimmte Verhaltensweisen und einseitige Ma\u00dfnahmen mit wettbewerbsbeschr\u00e4nkender Wirkung. Kartellrecht liegt vor, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1116","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1116","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1116\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9833,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1116\/revisions\/9833"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1116"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1116"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1116"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}