{"id":1117,"date":"2026-02-01T01:03:42","date_gmt":"2026-02-01T00:03:42","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/kartellverbot\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:54","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:54","slug":"kartellverbot","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/kartellverbot\/","title":{"rendered":"Kartellverbot"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Kartellverbot bezeichnet das grunds\u00e4tzliche Verbot wettbewerbsbeschr\u00e4nkender Absprachen zwischen Unternehmen. Es sch\u00fctzt die Funktionsf\u00e4higkeit des freien Wettbewerbs.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Kartellverbot ist ein kartellrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das gesetzliche Verbot von Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Unternehmen mit Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung. Das Kartellverbot erfasst horizontale und vertikale Absprachen sowie Beschl\u00fcsse von Unternehmensvereinigungen. Voraussetzung ist, dass Zweck oder Wirkung der Ma\u00dfnahme eine Verhinderung, Einschr\u00e4nkung oder Verf\u00e4lschung des Wettbewerbs ist. Unerheblich ist, ob die Abstimmung ausdr\u00fccklich, konkludent oder stillschweigend erfolgt. Das Kartellverbot gilt unabh\u00e4ngig von der rechtlichen Durchsetzbarkeit der Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Rechtsgrundlage ist \u00a7 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen GWB sowie Artikel 101 Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union AEUV. Das Kartellverbot l\u00e4sst gesetzlich vorgesehene Ausnahmen und Freistellungen unber\u00fchrt. Vom Kartellverbot abzugrenzen sind einseitige Marktverhaltensweisen ohne abgestimmtes Zusammenwirken mehrerer Unternehmen. In der Praxis bildet das Kartellverbot den zentralen Ma\u00dfstab der kartellbeh\u00f6rdlichen und gerichtlichen Wettbewerbsaufsicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Kartellverbot bezeichnet das grunds\u00e4tzliche Verbot wettbewerbsbeschr\u00e4nkender Absprachen zwischen Unternehmen. Es sch\u00fctzt die Funktionsf\u00e4higkeit des freien Wettbewerbs. Definition Kartellverbot ist ein kartellrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das gesetzliche Verbot von Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Unternehmen mit Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung. Das Kartellverbot erfasst horizontale und vertikale Absprachen sowie Beschl\u00fcsse von Unternehmensvereinigungen. Voraussetzung ist, dass Zweck oder Wirkung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1117","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1117","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1117\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9834,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1117\/revisions\/9834"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1117"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1117"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1117"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}