{"id":112,"date":"2026-02-01T01:03:24","date_gmt":"2026-02-01T00:03:24","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/annahmeverzugslohn\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:22","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:22","slug":"annahmeverzugslohn","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/annahmeverzugslohn\/","title":{"rendered":"Annahmeverzugslohn"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Arbeitgeber f\u00e4lliges Arbeitsentgelt nicht rechtzeitig zahlt. Die Pflicht zur Zahlung besteht unabh\u00e4ngig von einer Mahnung fort.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Zahlungsverzug ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung der versp\u00e4teten oder unterbliebenen Zahlung geschuldeter Verg\u00fctung. Er bezeichnet den Zustand, in dem der Arbeitgeber f\u00e4lliges Arbeitsentgelt trotz bestehender Zahlungspflicht nicht leistet. Zahlungsverzug liegt vor, wenn die Verg\u00fctung nach erbrachter Arbeitsleistung oder nach Entstehen eines Entgeltanspruchs nicht zum festgelegten F\u00e4lligkeitstermin gezahlt ist. Ma\u00dfgeblich ist die kalenderm\u00e4\u00dfig bestimmte oder vertraglich, tariflich oder gesetzlich geregelte F\u00e4lligkeit der Verg\u00fctung. Der Verzug tritt ohne Mahnung ein, wenn der Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt ist. Rechtsgrundlagen sind \u00a7 286 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch BGB und \u00a7 614 BGB. Der Zahlungsverzug begr\u00fcndet keinen Wegfall der Arbeitspflicht, sondern einen Anspruch auf Verzugsfolgen. Abzugrenzen ist der Zahlungsverzug vom Annahmeverzug, der die Nichtannahme der Arbeitsleistung betrifft. In der Praxis ist der Zahlungsverzug Ausgangspunkt f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Verzugszinsen, Schadensersatz oder weitere arbeitsrechtliche Reaktionen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Arbeitgeber f\u00e4lliges Arbeitsentgelt nicht rechtzeitig zahlt. Die Pflicht zur Zahlung besteht unabh\u00e4ngig von einer Mahnung fort. Definition Zahlungsverzug ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung der versp\u00e4teten oder unterbliebenen Zahlung geschuldeter Verg\u00fctung. Er bezeichnet den Zustand, in dem der Arbeitgeber f\u00e4lliges Arbeitsentgelt trotz bestehender Zahlungspflicht nicht leistet. Zahlungsverzug liegt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-112","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/112","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/112\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8815,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/112\/revisions\/8815"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=112"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=112"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=112"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}