{"id":1124,"date":"2026-02-01T01:03:42","date_gmt":"2026-02-01T00:03:42","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/kaufvertrag\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:54","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:54","slug":"kaufvertrag","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/kaufvertrag\/","title":{"rendered":"Kaufvertrag"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Kaufvertrag regelt den entgeltlichen Austausch von Leistung und Gegenleistung. Er begr\u00fcndet gegenseitige Pflichten von Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Kaufvertrag ist ein zivilrechtlicher Begriff zur rechtlichen Gestaltung entgeltlicher Austauschgesch\u00e4fte. Der Kaufvertrag bezeichnet ein schuldrechtliches Verpflichtungsgesch\u00e4ft \u00fcber die entgeltliche \u00dcbertragung von Sachen oder Rechten. Er ist gegeben, wenn sich eine Partei zur \u00dcbergabe und Eigentumsverschaffung verpflichtet. Zugleich entsteht die Pflicht der anderen Partei zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Der Kaufvertrag kommt durch zwei korrespondierende Willenserkl\u00e4rungen in Form von Angebot und Annahme zustande. Sein Abschluss ist grunds\u00e4tzlich formfrei m\u00f6glich, sofern gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist. Rechtsgrundlage ist \u00a7 433 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB), erg\u00e4nzt durch besondere kaufrechtliche Vorschriften. Die schuldrechtliche Verpflichtung ist vom dinglichen Erf\u00fcllungsgesch\u00e4ft rechtlich zu unterscheiden. Der Kaufvertrag begr\u00fcndet keinen automatischen Eigentums\u00fcbergang ohne gesonderte dingliche Einigung. Er ist vom Werkvertrag abzugrenzen, da dort ein geschuldeter Erfolg im Vordergrund steht. In der Praxis bildet der Kaufvertrag die zentrale Grundlage des Waren- und Rechtsverkehrs.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Kaufvertrag regelt den entgeltlichen Austausch von Leistung und Gegenleistung. Er begr\u00fcndet gegenseitige Pflichten von Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer. Definition Kaufvertrag ist ein zivilrechtlicher Begriff zur rechtlichen Gestaltung entgeltlicher Austauschgesch\u00e4fte. Der Kaufvertrag bezeichnet ein schuldrechtliches Verpflichtungsgesch\u00e4ft \u00fcber die entgeltliche \u00dcbertragung von Sachen oder Rechten. Er ist gegeben, wenn sich eine Partei zur \u00dcbergabe und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1124","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1124","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1124\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9841,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1124\/revisions\/9841"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1124"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1124"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1124"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}