{"id":1134,"date":"2026-02-01T01:03:43","date_gmt":"2026-02-01T00:03:43","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/kirchensteuer\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:54","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:54","slug":"kirchensteuer","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/kirchensteuer\/","title":{"rendered":"Kirchensteuer"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Kirchensteuer ist eine staatlich verwaltete Steuer auf Grundlage der Religionszugeh\u00f6rigkeit. Sie wird regelm\u00e4\u00dfig im Lohn- oder Einkommensteuerverfahren erhoben.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Kirchensteuer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine \u00f6ffentlich-rechtliche Zuschlagsteuer, die Religionsgemeinschaften von ihren steuerpflichtigen Mitgliedern erheben. Sie kn\u00fcpft an die festgesetzte Lohnsteuer oder Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage an. Die Erhebung setzt eine Mitgliedschaft in einer steuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft und steuerpflichtige Eink\u00fcnfte voraus. Die Kirchensteuer wird im Regelfall durch staatliche Finanzbeh\u00f6rden im Steuerabzugsverfahren eingezogen. Bei abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigten erfolgt der Einbehalt durch den Arbeitgeber mit der laufenden Lohnabrechnung. Rechtsgrundlage ist Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 6 Weimarer Reichsverfassung. Die Kirchensteuer betr\u00e4gt je nach Bundesland acht oder neun Prozent der ma\u00dfgeblichen Steuer. Sie entsteht kraft Gesetzes und nicht durch individualvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung. Die Kirchensteuer begr\u00fcndet keinen arbeitsvertraglichen Verg\u00fctungsbestandteil und keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber. Sie ist von freiwilligen kirchlichen Mitgliedsbeitr\u00e4gen oder Spenden rechtlich abzugrenzen. Die Kirchensteuer ist in der Entgeltabrechnung relevant, weil sie die H\u00f6he des Nettoarbeitsentgelts beeinflusst.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Kirchensteuer ist eine staatlich verwaltete Steuer auf Grundlage der Religionszugeh\u00f6rigkeit. Sie wird regelm\u00e4\u00dfig im Lohn- oder Einkommensteuerverfahren erhoben. Definition Kirchensteuer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine \u00f6ffentlich-rechtliche Zuschlagsteuer, die Religionsgemeinschaften von ihren steuerpflichtigen Mitgliedern erheben. Sie kn\u00fcpft an die festgesetzte Lohnsteuer oder Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage an. Die Erhebung setzt eine Mitgliedschaft in [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1134","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1134","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1134\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9851,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1134\/revisions\/9851"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1134"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1134"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1134"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}