{"id":1141,"date":"2026-02-01T01:03:43","date_gmt":"2026-02-01T00:03:43","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/koalitionsfreiheit\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:54","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:54","slug":"koalitionsfreiheit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/koalitionsfreiheit\/","title":{"rendered":"Koalitionsfreiheit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Koalitionsfreiheit sch\u00fctzt den freien Zusammenschluss von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie gew\u00e4hrleistet kollektive Interessenvertretung ohne staatliche oder private Beeinflussung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Koalitionsfreiheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Koalitionsfreiheit bezeichnet das verfassungsrechtlich garantierte Recht, Vereinigungen zur Wahrung und F\u00f6rderung von Arbeitsbedingungen zu bilden. Gesch\u00fctzt ist sowohl der Zusammenschluss von Arbeitnehmern als auch der Zusammenschluss von Arbeitgebern zu Koalitionen. Die Koalitionsfreiheit umfasst die individuelle Freiheit des Beitritts, der Bet\u00e4tigung und des Austritts. Ebenso erfasst sie den Bestand und die eigenst\u00e4ndige Bet\u00e4tigung der gebildeten Koalitionen. Voraussetzung ist eine auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gerichtete kollektive Zwecksetzung der Vereinigung. Rechtsgrundlage ist Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG), der unmittelbare Drittwirkung entfaltet. Die Koalitionsfreiheit schlie\u00dft staatliche und private Ma\u00dfnahmen aus, die den Zusammenschluss gezielt beeintr\u00e4chtigen. Sie begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Mitgliedschaft in einer bestimmten Koalition oder Organisation. Abzugrenzen ist die Koalitionsfreiheit von der blo\u00dfen Vereinsfreiheit ohne arbeitsbezogene Zweckrichtung. Die Koalitionsfreiheit ist praxisrelevant f\u00fcr Tarifautonomie, Arbeitskampf und kollektive Interessenvertretung im Arbeitsleben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Koalitionsfreiheit sch\u00fctzt den freien Zusammenschluss von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie gew\u00e4hrleistet kollektive Interessenvertretung ohne staatliche oder private Beeinflussung. Definition Koalitionsfreiheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Koalitionsfreiheit bezeichnet das verfassungsrechtlich garantierte Recht, Vereinigungen zur Wahrung und F\u00f6rderung von Arbeitsbedingungen zu bilden. Gesch\u00fctzt ist sowohl der Zusammenschluss von Arbeitnehmern als auch der Zusammenschluss von Arbeitgebern zu [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1141","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1141","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1141\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9858,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1141\/revisions\/9858"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1141"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1141"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1141"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}