{"id":1156,"date":"2026-02-01T01:03:43","date_gmt":"2026-02-01T00:03:43","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/konkurrierende-ziele\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:55","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:55","slug":"konkurrierende-ziele","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/konkurrierende-ziele\/","title":{"rendered":"Konkurrierende Ziele"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Konkurrierende Ziele beschreiben Zielbeziehungen, bei denen sich mehrere Unternehmensziele gegenseitig beeintr\u00e4chtigen. Die gleichzeitige vollst\u00e4ndige Zielerreichung ist dabei strukturell ausgeschlossen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Konkurrierende Ziele ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Zielbeziehungen, bei denen die Erreichung eines Ziels die Erreichung eines anderen Ziels mindert. Konkurrierende Ziele liegen vor, wenn Zielinhalte sachlich widerspr\u00fcchlich festgelegt sind. Die Zielkonkurrenz besteht objektiv und unabh\u00e4ngig von subjektiven Entscheidungen oder individuellen Pr\u00e4ferenzen. Konkurrierende Ziele betreffen regelm\u00e4\u00dfig wirtschaftliche, personelle oder organisatorische Zielsetzungen innerhalb eines Unternehmens. Sie entstehen typischerweise durch begrenzte Ressourcen, widersprechende Wirkungszusammenh\u00e4nge oder unterschiedliche Priorit\u00e4ten. Eine rechtliche Normierung ist f\u00fcr Konkurrierende Ziele nicht erforderlich. Der Begriff begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Vorrang oder Ausgleich einzelner Zielsetzungen. Konkurrierende Ziele sind von komplement\u00e4ren Zielen abzugrenzen, die sich gegenseitig f\u00f6rdern. In der arbeitsrechtlichen Praxis sind Konkurrierende Ziele relevant, weil sie Entscheidungsrahmen bei Personalma\u00dfnahmen beeinflussen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Konkurrierende Ziele beschreiben Zielbeziehungen, bei denen sich mehrere Unternehmensziele gegenseitig beeintr\u00e4chtigen. Die gleichzeitige vollst\u00e4ndige Zielerreichung ist dabei strukturell ausgeschlossen. Definition Konkurrierende Ziele ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Zielbeziehungen, bei denen die Erreichung eines Ziels die Erreichung eines anderen Ziels mindert. Konkurrierende Ziele liegen vor, wenn Zielinhalte sachlich widerspr\u00fcchlich festgelegt sind. Die Zielkonkurrenz [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1156","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1156","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1156\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9875,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1156\/revisions\/9875"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1156"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1156"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1156"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}