{"id":1171,"date":"2026-02-01T01:03:43","date_gmt":"2026-02-01T00:03:43","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/konzernkonsolidierung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:56","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:56","slug":"konzernkonsolidierung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/konzernkonsolidierung\/","title":{"rendered":"Konzernkonsolidierung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Konzernkonsolidierung beschreibt die Zusammenf\u00fchrung mehrerer Unternehmensabschl\u00fcsse zu einem einheitlichen Abschluss. Sie dient der Darstellung eines Konzerns als wirtschaftliche Einheit.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Konzernkonsolidierung ist ein handelsrechtliches Instrument zur Erstellung eines einheitlichen Konzernabschlusses. Sie bezeichnet die systematische Zusammenf\u00fchrung der Einzelabschl\u00fcsse rechtlich selbstst\u00e4ndiger Konzernunternehmen. Die Konzernkonsolidierung liegt vor, wenn ein Mutterunternehmen ein oder mehrere Tochterunternehmen beherrscht. Voraussetzung ist eine einheitliche Leitung mit unmittelbarem oder mittelbarem beherrschenden Einfluss. Die Zusammenf\u00fchrung erfolgt durch Eliminierung konzerninterner Ums\u00e4tze, Schulden und Ergebnisse. Ziel ist die Darstellung der Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als Einheit. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch, insbesondere \u00a7 290 Handelsgesetzbuch (HGB). Die Konzernkonsolidierung begr\u00fcndet keine organisatorische oder arbeitsrechtliche Zusammenfassung der Unternehmen. Sie ist von der blo\u00dfen Addition einzelner Jahresabschl\u00fcsse ohne Bereinigung interner Verflechtungen abzugrenzen. In der Praxis erm\u00f6glicht die Konzernkonsolidierung eine vergleichbare und transparente externe Rechnungslegung gegen\u00fcber Anteilseignern und Gl\u00e4ubigern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Konzernkonsolidierung beschreibt die Zusammenf\u00fchrung mehrerer Unternehmensabschl\u00fcsse zu einem einheitlichen Abschluss. Sie dient der Darstellung eines Konzerns als wirtschaftliche Einheit. Definition Konzernkonsolidierung ist ein handelsrechtliches Instrument zur Erstellung eines einheitlichen Konzernabschlusses. Sie bezeichnet die systematische Zusammenf\u00fchrung der Einzelabschl\u00fcsse rechtlich selbstst\u00e4ndiger Konzernunternehmen. Die Konzernkonsolidierung liegt vor, wenn ein Mutterunternehmen ein oder mehrere Tochterunternehmen beherrscht. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1171","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1171","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1171\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9890,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1171\/revisions\/9890"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1171"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1171"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1171"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}