{"id":1173,"date":"2026-02-01T01:03:43","date_gmt":"2026-02-01T00:03:43","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/kooperation\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:56","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:56","slug":"kooperation","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/kooperation\/","title":{"rendered":"Kooperation"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Kooperation bezeichnet die rechtlich selbstst\u00e4ndige Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen in festgelegten Bereichen. Sie dient der koordinierten Aufgabenerf\u00fcllung ohne Aufgabe eigener Entscheidungsstrukturen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Kooperation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt eine auf Dauer oder Zeit angelegte Zusammenarbeit rechtlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen bei klar abgegrenzten Aufgaben. Kooperation liegt vor, wenn Zust\u00e4ndigkeiten, Leistungen oder Ressourcen vertraglich festgelegt und koordiniert genutzt werden. Die beteiligten Unternehmen behalten ihre organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Eigenst\u00e4ndigkeit w\u00e4hrend der Zusammenarbeit vollst\u00e4ndig bei. Kooperation setzt voraus, dass Umfang, Zweck und Formen der Zusammenarbeit objektiv bestimmt und nachvollziehbar geregelt sind. Rechtsgrundlage kann eine schuldrechtliche Vereinbarung nach dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch BGB sein. Kooperation begr\u00fcndet keine gesetzliche Verpflichtung zur Eingehung oder Fortf\u00fchrung der Zusammenarbeit. Sie ist von einem Unternehmenszusammenschluss abzugrenzen, bei dem rechtliche Selbstst\u00e4ndigkeit ganz oder teilweise aufgegeben wird. Kooperation ist in der arbeitsrechtlichen Praxis relevant bei arbeitsteiligen Projekten, gemeinsamen Betriebsabl\u00e4ufen oder koordinierten Personalma\u00dfnahmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Kooperation bezeichnet die rechtlich selbstst\u00e4ndige Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen in festgelegten Bereichen. Sie dient der koordinierten Aufgabenerf\u00fcllung ohne Aufgabe eigener Entscheidungsstrukturen. Definition Kooperation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt eine auf Dauer oder Zeit angelegte Zusammenarbeit rechtlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen bei klar abgegrenzten Aufgaben. Kooperation liegt vor, wenn Zust\u00e4ndigkeiten, Leistungen oder Ressourcen vertraglich festgelegt und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1173","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1173","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1173\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9892,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1173\/revisions\/9892"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1173"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1173"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1173"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}