{"id":1186,"date":"2026-02-01T01:03:44","date_gmt":"2026-02-01T00:03:44","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/kostenvoranschlag\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:56","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:56","slug":"kostenvoranschlag","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/kostenvoranschlag\/","title":{"rendered":"Kostenvoranschlag"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Kostenvoranschlag benennt die voraussichtlich entstehenden Kosten einer Werkleistung. Er dient der vorvertraglichen Kostentransparenz zwischen Unternehmer und Besteller.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Kostenvoranschlag ist ein rechtlicher Begriff des Werkvertragsrechts. Er bezeichnet eine fachm\u00e4nnisch erstellte Berechnung der voraussichtlichen Verg\u00fctung f\u00fcr ein konkret bestimmtes Werk. Ein Kostenvoranschlag liegt vor, wenn Art und Umfang der Leistung sowie die zu erwartenden Kosten rechnerisch festgelegt sind. Die rechtliche Einordnung h\u00e4ngt davon ab, ob der Kostenvoranschlag unverbindlich bleibt oder ausdr\u00fccklich verbindlich vereinbart ist. F\u00fcr den unverbindlichen Kostenvoranschlag gilt die Anzeigepflicht bei wesentlicher Kosten\u00fcberschreitung nach \u00a7 650 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Verg\u00fctung des Kostenvoranschlags ist nach \u00a7 632 Absatz 3 BGB nur geschuldet, wenn sie ausdr\u00fccklich vereinbart ist. Der Kostenvoranschlag begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Durchf\u00fchrung des Werkes zu der genannten Summe. Abzugrenzen ist der Kostenvoranschlag vom verbindlichen Angebot, das bei Annahme eine feste Preisbindung ausl\u00f6st. In der Praxis wird der Kostenvoranschlag zur Vorbereitung von Werkvertr\u00e4gen und zur Kostenkontrolle eingesetzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Kostenvoranschlag benennt die voraussichtlich entstehenden Kosten einer Werkleistung. Er dient der vorvertraglichen Kostentransparenz zwischen Unternehmer und Besteller. Definition Kostenvoranschlag ist ein rechtlicher Begriff des Werkvertragsrechts. Er bezeichnet eine fachm\u00e4nnisch erstellte Berechnung der voraussichtlichen Verg\u00fctung f\u00fcr ein konkret bestimmtes Werk. Ein Kostenvoranschlag liegt vor, wenn Art und Umfang der Leistung sowie die zu [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1186","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1186","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1186\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9905,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1186\/revisions\/9905"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1186"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1186"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1186"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}