{"id":121,"date":"2026-02-01T01:03:24","date_gmt":"2026-02-01T00:03:24","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeit-auf-abruf\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:22","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:22","slug":"arbeit-auf-abruf","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeit-auf-abruf\/","title":{"rendered":"Arbeit auf Abruf"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Arbeit auf Abruf bezeichnet flexible Arbeitsleistung nach Bedarf innerhalb festgelegter zeitlicher Grenzen. Die Arbeitszeit wird situativ abgerufen und bleibt rechtlich vorhersehbar geregelt.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Arbeit auf Abruf ist ein arbeitszeitrechtliches Modell variabler Arbeitsleistung innerhalb vertraglich festgelegter zeitlicher Rahmenbedingungen. Arbeit auf Abruf beschreibt ein Arbeitsverh\u00e4ltnis, in dem der Arbeitgeber Arbeitszeit nach Arbeitsanfall festlegt. Sie liegt vor, wenn Mindestarbeitszeit oder H\u00f6chstarbeitszeit bestimmt und Abrufzeiten verbindlich festgelegt sind. Der Abruf setzt voraus, dass die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Kalendertage vorher mitgeteilt wird. Ein einzelner Einsatz umfasst mindestens drei zusammenh\u00e4ngende Stunden Arbeitszeit je Abruf regelm\u00e4\u00dfig. Der abrufbare Umfang darf die vereinbarte Mindestarbeitszeit nur in gesetzlich begrenztem Ma\u00df \u00fcberschreiten. Fehlt eine Arbeitszeitfestlegung, gilt eine w\u00f6chentliche Arbeitszeit von zwanzig Stunden als vereinbart. Rechtsgrundlage der Arbeit auf Abruf ist \u00a7 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz, abgek\u00fcrzt TzBfG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einf\u00fchrung dieses Modells besteht f\u00fcr Arbeitgeber nicht grunds\u00e4tzlich. Arbeit auf Abruf ist von \u00dcberstunden abzugrenzen, da kein zus\u00e4tzlicher Arbeitszeitanspruch entsteht. Das Modell erm\u00f6glicht bedarfsorientierte Personaleinsatzplanung bei rechtlich vorgegebener Vorhersehbarkeit der Arbeitszeiten insgesamt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Arbeit auf Abruf bezeichnet flexible Arbeitsleistung nach Bedarf innerhalb festgelegter zeitlicher Grenzen. Die Arbeitszeit wird situativ abgerufen und bleibt rechtlich vorhersehbar geregelt. Definition Arbeit auf Abruf ist ein arbeitszeitrechtliches Modell variabler Arbeitsleistung innerhalb vertraglich festgelegter zeitlicher Rahmenbedingungen. Arbeit auf Abruf beschreibt ein Arbeitsverh\u00e4ltnis, in dem der Arbeitgeber Arbeitszeit nach Arbeitsanfall festlegt. Sie liegt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-121","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/121","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/121\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8824,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/121\/revisions\/8824"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=121"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=121"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=121"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}