{"id":1245,"date":"2026-02-01T01:03:45","date_gmt":"2026-02-01T00:03:45","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/leitende-angestellte\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:58","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:58","slug":"leitende-angestellte","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/leitende-angestellte\/","title":{"rendered":"Leitende Angestellte"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer mit unternehmerischen Entscheidungsbefugnissen im Betrieb. Ihre rechtliche Einordnung bestimmt Beteiligungsrechte und arbeitsrechtliche Sonderregelungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Leitende Angestellte ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Stellung ma\u00dfgebliche unternehmerische Leitungsaufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen. Leitende Angestellte liegen vor, wenn selbst\u00e4ndige Entscheidungsbefugnisse \u00fcber Einstellungen und Entlassungen oder vergleichbare Unternehmensfunktionen festgelegt sind. Alternativ gen\u00fcgt die regelm\u00e4\u00dfige Wahrnehmung unternehmensbedeutender Aufgaben mit wesentlichem Entscheidungsspielraum. Ma\u00dfgeblich ist die tats\u00e4chliche Aus\u00fcbung der Funktion unabh\u00e4ngig von arbeitsvertraglichen Bezeichnungen. Zentrale Rechtsgrundlage ist \u00a7 5 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Danach stehen Leitende Angestellte au\u00dferhalb des pers\u00f6nlichen Anwendungsbereichs des BetrVG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einstufung einzelner Arbeitnehmer als Leitende Angestellte besteht nicht. Der Begriff grenzt sich von blo\u00dfen F\u00fchrungskr\u00e4ften ohne unternehmerische Entscheidungsbefugnis ab. In der Praxis beeinflusst die Einordnung Beteiligungsrechte, Wahlberechtigung und Mitbestimmungszust\u00e4ndigkeiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer mit unternehmerischen Entscheidungsbefugnissen im Betrieb. Ihre rechtliche Einordnung bestimmt Beteiligungsrechte und arbeitsrechtliche Sonderregelungen. Definition Leitende Angestellte ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Stellung ma\u00dfgebliche unternehmerische Leitungsaufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen. Leitende Angestellte liegen vor, wenn selbst\u00e4ndige Entscheidungsbefugnisse \u00fcber Einstellungen und Entlassungen oder vergleichbare Unternehmensfunktionen festgelegt sind. Alternativ [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1245","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1245","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1245\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9968,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1245\/revisions\/9968"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1245"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1245"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1245"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}