{"id":125,"date":"2026-02-01T01:03:24","date_gmt":"2026-02-01T00:03:24","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeitgeberdarlehen\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:22","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:22","slug":"arbeitgeberdarlehen","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeitgeberdarlehen\/","title":{"rendered":"Arbeitgeberdarlehen"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein vom Arbeitgeber gew\u00e4hrtes Darlehen au\u00dferhalb der Verg\u00fctung. Es begr\u00fcndet ein eigenst\u00e4ndiges schuldrechtliches R\u00fcckzahlungsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Arbeitgeberdarlehen ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die \u00dcberlassung von Geldmitteln durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer mit R\u00fcckzahlungsverpflichtung. Das Arbeitgeberdarlehen ist rechtlich als Darlehensvertrag einzuordnen und nicht Teil der Arbeitsverg\u00fctung. Voraussetzung ist eine vertragliche Vereinbarung, die Darlehenssumme, R\u00fcckzahlungsmodalit\u00e4ten und gegebenenfalls Verzinsung festlegt. Die Leistung erfolgt zus\u00e4tzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt und unabh\u00e4ngig von der Arbeitsleistung. Rechtsgrundlage ist das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere \u00a7 488 BGB. Ein Arbeitgeberdarlehen begr\u00fcndet kein Gegenseitigkeitsverh\u00e4ltnis zur Arbeitspflicht und steht nicht unter dem Synallagma des Arbeitsvertrags. Die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses l\u00e4sst die R\u00fcckzahlungsverpflichtung grunds\u00e4tzlich unber\u00fchrt. Eine automatische F\u00e4lligstellung allein wegen des Ausscheidens ist ohne entsprechende Vereinbarung unzul\u00e4ssig. Vom Arbeitgeberdarlehen abzugrenzen sind Vorsch\u00fcsse und Abschlagszahlungen auf bereits entstandene Verg\u00fctungsanspr\u00fcche. In der Praxis dient das Arbeitgeberdarlehen h\u00e4ufig der finanziellen Unterst\u00fctzung von Arbeitnehmern bei besonderen pers\u00f6nlichen Aufwendungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein vom Arbeitgeber gew\u00e4hrtes Darlehen au\u00dferhalb der Verg\u00fctung. Es begr\u00fcndet ein eigenst\u00e4ndiges schuldrechtliches R\u00fcckzahlungsverh\u00e4ltnis. Definition Arbeitgeberdarlehen ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die \u00dcberlassung von Geldmitteln durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer mit R\u00fcckzahlungsverpflichtung. Das Arbeitgeberdarlehen ist rechtlich als Darlehensvertrag einzuordnen und nicht Teil der Arbeitsverg\u00fctung. Voraussetzung ist eine vertragliche [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-125","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/125","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/125\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8828,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/125\/revisions\/8828"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=125"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=125"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=125"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}